Wort davor: dawiderfechten
dawiderhandeln
Erklärung:
zuwiderhandeln, übertreten.
- Belegtext:
wer dar wider handelt, so oft das geschech, sol ... 10 gulden zur busse vorfallen sein
Datierung: 1540
Fundstelle: JenaStO. 42
- Belegtext:
als offt er darwider handelt und damit betroffen wird
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. Art. 42
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
würde jemand dawider handeln, dem soll zum wucher-gelde mit recht nicht verholfen werden
Datierung: 1583
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) 29
- Belegtext:
sich ... wider diesen ... befelch vergreiffen vnnd darwider ... handeln
Datierung: 1619
Fundstelle: Lazius,Wien II 9
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
bleiben und nicht mit gewalt darwider handeln
Datierung: 1669
Fundstelle: MittGotha 1901 S. 82-83
- Belegtext:
daß die ... ordnung ... nit beobachtet sondern in mehrere wege darwider gehandelt werden wolle
Datierung: 1710
Fundstelle: CAustr. III 815
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: dawiderkommen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten