Wort davor: davonweisen
davonziehen
davonziehen (I)
Erklärung:
wegziehen, fortwandern.
- Belegtext:
wer aber sache, daz iemant von den guten ziehen wolte, der mocht dovon ziehen zu den czeiten, als lantrecht ist, ungehindert
Datierung: 1362
Fundstelle: EßlingenUB. II 15
davonziehen (II)
Erklärung:
reflexiv: sich einer Sache entziehen.
- Belegtext:
daz sol dem rate ... genzlich geschehen sin, unde sol sich nieman mit deheiner leie sache davon ziehen oder sundern
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: DinkelsbühlStat. 790
- Belegtext:
wo sich jemands von den geboten ... unangesagt und one erlaubnüß dafon zuege
Datierung: 1546
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 200
Wort danach: dawider
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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