Wort davor: davonstehen
davontun
Erklärung:
etwas freigeben.
- Belegtext:
allermenniglich, der da hupffen kauffet vnd verkauffet, wan der messer vol mysset vnd seine hende daruon thuet, so sal allerst der keuffer den gemessen hopffen entpfahen
Datierung: 1351
Region/Autor/Textsorte:
Erfurt
Fundstelle: NMittThürSächs. 7, 2 (1844) 107
Wort danach: davonweisen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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