Wort davor: davonnehmen

davonsein

davonsein (I)
Erklärung: enthoben sein.

davonsein (II)
Erklärung: sich entledigt haben.
davonsein (III)
Erklärung: von Strafe frei sein.

Wort danach: davonsprechen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten