Wort davor: davonnehmen
davonsein
davonsein (I)
Erklärung:
enthoben sein.
- Belegtext:
das jar dovon sin von allen sturen und beten
Datierung: 1378
Fundstelle: HeilbronnUB. I 133
davonsein (II)
Erklärung:
sich entledigt haben.
- Belegtext:
der man git der frow ein morgengab vff sim fryen gut, die mag sie behan als lang vnz sy die zum nündenmal vffgit in des richters hand vnd zum zehenden mal verswert, dann ist sy darvon
Datierung: 1480
Fundstelle: Büron 111
davonsein (III)
Erklärung:
von Strafe frei sein.
Wort danach: davonsprechen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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