Wort davor: davonlassen
davonnehmen
davonnehmen (I)
Erklärung:
mindern, einzelne Punkte aufheben.
- Belegtext:
die [Ordnung] zu mynnern oder zu meren, davon zu nemen und darzuzusetzen, ganz abzunehmen und ander zu machen
Fundstelle: SchwazBergO. 1468 Art. 14
davonnehmen (II)
Erklärung:
reflexiv: sich freischwören.
vgl.
davongenehmen.
Wort danach: davonsein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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