Wort davor: Däumelturm

Daumen

Daumen (I)
Erklärung: als wichtigster Finger zuweilen durch besonders hohe Buße geschützt.

Daumen (II)
Erklärung: über das Abschlagen des Daumens als Strafe.

Daumen (II 1)
Erklärung: bei Taschendieben.
Daumen (II 2)
Erklärung: bei Forst- und Wildfrevlern.
Daumen (III)
Erklärung: als Längenmaß.

Daumen (III 1)
Erklärung: Daumbreite; entspricht einem Zoll.
Daumen (III 2)
Erklärung: Faßeinteilung.
vgl. Daumemal (II).
Daumen (III 3)
Erklärung: bei Wunden dient die Länge des oberen Glieds des Daumens als Größenmaß.
Daumen (III 4)
Erklärung: Spanne.
Daumen (IV)
Erklärung: Aufsetzen des Daumens beim Siegeln oder zur Bekräftigung.
Daumen (V)
Erklärung: Daumen in der Hand geballte Faust mit eingeschlagenem Daumen (Gegensatz zugethanene Faust).
Daumen (VI)
Erklärung: Daumen von Gehängten als Zaubermittel.
Daumen (VII)
Erklärung: bei den Daumen aufhängen als Folter.

Wort danach: däumen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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