Wort davor: Däumeleisen
däumeln
Erklärung:
Daumschrauben anlegen, damit foltern.
vgl.
dammeln,
däumen.
- Belegtext:
gevoltert und getumelt
Datierung: 1441
Fundstelle: SchlettstStR. 640
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- Belegtext:
nuo wrdent ir gevangen xxxii, do warent ein teil unschuldig, aber it xxvi wrdent getûmelt, die verjahent, daz sy ... den ungeloben gehalten hettint
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Mone,QS. III 513
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
M.K. zu fragen irs diebstals halb, wo sie nit sagen wöllt, sie zu theumlen
Datierung: 1515
Fundstelle: ZSchwabNeuburg 3 (1876) 64
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ein böser knab ..., der ward offt gedömelt, und kam doch alwegen davon
Datierung: 1522
Fundstelle: Pauli,Schimpf 328
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
zween ... dieb ... schnieren und daumlen, zuvor aber ... auf ein niedriges schämerl sitzen lassen
Datierung: 1670
Fundstelle: Abele,Unordn. I 28
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Fundstelle: ElsWB. II 684
- Fundstelle: Götze,FrühnhdGl.2 49
- Fundstelle: Lexer III Nachtr. 124
Wort danach: Däumelturm
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten