Wort davor: Datzhandlung
Datzherr
Erklärung:
Inhaber des Datzrechtes.
- Belegtext:
da aber einer hierwider handlen wurde, der solle das gantze vaß wein ... dem tätz-herrn oder inhabern ... verwürckt haben
Datierung: 1659
Fundstelle: CAustr. II 331
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Wort danach: Datzinhaber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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