Wort davor: Darzengeld
darziehen
Erklärung:
als Pfand bieten.
- Belegtext:
der schuldiger [Kreditor] kompt mit den geschwornen schetzern dem gelter [Debitor] in sein hauss, soll er im darziehen zum ersten
an essenden stückern, die dann der schuld gleich ... sein
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Boxberg 785
Faksimile
- Belegtext:
seinem creditori nur ein solches stückli liegendes guts darzeügen
Datierung: 1722
Fundstelle: EngelbergThalr. 131
Wort danach: dasig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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