Wort davor: Dartuung
darüber
darüber (I)
Erklärung:
trotzdem.
darüber (II)
Erklärung:
über die festgesetzte Menge hinaus.
- Belegtext:
wer auch etwas bricht, welches der rath in brauen und schencken geordnet, und drueber brauet, wenig oder viel, der bueßet der stadt
Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 182
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darüber (III)
Erklärung:
bei einer Übertretung.
Wort danach: darüberbleiben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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