Wort davor: darstürzen
dartun
dartun (I)
Erklärung:
anzeigen, darlegen.
dartun (II)
Erklärung:
beibringen.
- Belegtext:
das baid parthyen ir kuntschafft ... fúr unns dartun sollen
Datierung: 1482
Fundstelle: FürstenbUB. VII 170
- Belegtext:
beschaid die clag zuoueranntwurtten oder annder sein gegenwere ... darzethun
Datierung: 1520
Fundstelle: BairGO. Bl. 17 (3. Gesatz)
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
formatae, werden genant die brief, so denjenigen so ein sonder dignitet angenommen haben, mitgetheylt werden, damit sie derselbigen, ..., ieder zeit im gleublichen. schein darthun mögen
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I 6 b
- Belegtext:
die bischoffischen haben ieren fürtrag dargethon durch I. S.
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Konstanz
Fundstelle: FreibDiözArch. 8 (1874) 86
- Belegtext:
die brief nit dargethon, soll der zins abe sein
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: QFrankfG. II 193
- Belegtext:
biß er sich mit allen seinen glaeubigern verglichen, und dessen glaubwuerdigen schein darthut
Datierung: 1650
Fundstelle: NördlingenStat. 221
Faksimile
dartun (III)
Erklärung:
beweisen, nachweisen.
- Belegtext:
das der reiche ... parth den armen, so fern ... das unvermögen gnugsam dargethan, zu rechte mit zimlichen ... expensen ... vorlegen soll
Datierung: 1516
Region/Autor/Textsorte:
Niedersachsen
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 85
- Belegtext:
das man mit genugsamem grundt beweyssen und darthun mocht, das es erkauft
Datierung: 1525
Fundstelle: ZGO.2 16 (1901) 415
- Belegtext:
kan zuerst her H., dath ßodane N. thor commenden gegeuen, dardon vnd bowisen
Datierung: 1533
Fundstelle: Schiller-Lübben VI 95
Faksimile
- Datierung: 1544
Fundstelle: Dittmer,Sassenrecht 62
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wann das auff ihn dargethan und erfunden wird
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. Art. 53
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1560
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. II 124
- Belegtext:
so der besteer seinen bestand mercklich geergert hat und solches scheinlich dargethon werden möcht
Fundstelle: NürnbRef. 1564 XVII 5
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sin clag weder beweisen noch darthun
Datierung: 1575
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 92
Faksimile
- Datierung: 1581
Fundstelle: HagenLR. 18
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. IV 16 § 1
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Belegtext:
beweislich darthuen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 23 (1902) 280
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
wellicher dem anderen schwerlicher an sin glimpf und ehr redet oder frevenlich einen hiesse lügen, und aber dasselbig nit gnugsamlich darthuon und bewiesen möchti
Datierung: 1615
Fundstelle: GraubdnRQ. IV 204
- Belegtext:
wofern ... ainer ... über dises verbot betretten würde oder auf ihme dargethan werden khann
Datierung: 1656
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 247
- Datierung: 1661
Fundstelle: ÖW. VI 382
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
weil auch wegen des worts darthun, so in urtheilen ...pfleget gebrauchet zu werden, wie nicht weniger über das wort beybringen, viel streit in denen gerichten entstanden: ob dadurch
ein ordentlicher beweis oder nur eine demonstration oder bescheinigung zu verstehen, so wird hiemit decidiret, daß im fall einem ... etwas darzuthun auferleget würde, hierdurch
ein ordentlicher oder förmlicher beweis; durch das beybringen aber nur eine blosse bescheinigung verstanden werde
Datierung: 1671
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: Hellfeld II 1119
- Belegtext:
wird etwas dargethan werden wieder meinen sohn
Datierung: 1677
Fundstelle: SiebbWB. II 16
- Belegtext:
mit briefflichen urkunden, oder in andere weeg, gnugsamb beweisen und darthun
Datierung: 1679
Fundstelle: TractIurIncorp. II § 4
- Belegtext:
glaubwürdig dargethan
Datierung: 1717
Fundstelle: CAustr. III 896
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Fundstelle: RhWB. I 1251
dartun (IV)
Erklärung:
wie darschlagen.
sprachliche Erläuterung:
schweizerisch.
dartun (IV 1)
Erklärung:
gerichtliche Entscheidung suchen.
- Belegtext:
spricht aber er in me an, denn er im gychtig wil sin, darum sol er im vff ein tag das recht dar thun, so wuchen gericht ist
Datierung: 1500
Fundstelle: ObwaldenLB. 38
dartun (IV 2)
Erklärung:
vorschlagen.
dartun (IV 3)
Erklärung:
als Pfand bieten.
- Belegtext:
dem creditori liegendeß oder aber fahrendeß darzuthun, waß ihme debitori am besten dienet
Datierung: 1722
Fundstelle: EngelbergThalr. 131
Wort danach: dartunlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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