Wort davor: Darrgeld
darrichten
Erklärung:
entrichten.
- Belegtext:
wen sy yres guetts in der statt icht leichent oder porgent, der soll in auch wider geben, vnd ires gelts darrichten
Datierung: 1357
Fundstelle: Wartinger,Graz 6
Wort danach: Darrzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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