Wort davor: Darleihen

Darleiher
Erklärung: wer etwas an einen anderen ausleiht.
vgl. Darleher.

Darleiher (I)
Wortbildungshinweis: zu darleihen (I).

Darleiher (II)
Wortbildungshinweis: zu darleihen (II).

Wort danach: Darleihung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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