Wort davor: Darleihen
Darleiher
Erklärung:
wer etwas an einen anderen ausleiht.
vgl.
Darleher.
Darleiher (I)
Wortbildungshinweis: zu
darleihen (I).
Darleiher (II)
Wortbildungshinweis: zu
darleihen (II).
- Belegtext:
wann der entnehmer das entlehnet guet durch diebstal ... verleurt, so ist er dem darleiher darfur billichen abtrag zu thain schuldig
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 21 § 15
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 6 § 3
Wort danach: Darleihung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten