Wort davor: Darlehenszuschlag
Darleher
Erklärung:
wer etwas zur Leihe gibt.
- Belegtext:
es solle der darleher ... mit dem entlehner ... aufrecht und treulich handlen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 6 § 3
- Datierung: 1717
Fundstelle: Chorinsky,Mat. I 363
Wort danach: darlehnen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten