Wort davor: darinstehen

darkommen

darkommen (I)
Erklärung: von jemandem herrühren, anfallen (von Erbteilen).

darkommen (II)
Erklärung: entstehen.
darkommen (III)
Erklärung: überliefern.
darkommen (IV)
Erklärung: daherkommen, insbesondere zuwandern des Leibeigenen ohne nachfolgenden Herrn.
darkommen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: darkommende Leute zuweilen auch allgemein für Fremde.

Wort danach: Darkommen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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