Wort davor: darinstehen
darkommen
darkommen (I)
Erklärung:
von jemandem herrühren, anfallen (von Erbteilen).
darkommen (II)
Erklärung:
entstehen.
- Belegtext:
sweren, daz die scholt richtlichen darkommen und nit bezalt si
Datierung: 1440
Fundstelle: Loersch,Ingelh. 99
darkommen (III)
Erklärung:
überliefern.
- Belegtext:
als von altem darkommen und hofesrecht ist
Datierung: 1469
Fundstelle: GrW. IV 710
Faksimile
- Belegtext:
als ez mit gewonhait darkomen ist
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) Art. 443
darkommen (IV)
Erklärung:
daherkommen, insbesondere zuwandern des Leibeigenen ohne nachfolgenden Herrn.
darkommen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
darkommende Leute zuweilen auch allgemein für Fremde.
Wort danach: Darkommen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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