Wort davor: dareinsehen

dareinsetzen

dareinsetzen (I)
Erklärung: reflexiv: sich einigen (durch eine Satzung).
vgl. hereinsetzen.

dareinsetzen (II)
Erklärung: (jemanden in ein Amt) einsetzen.
dareinsetzen (III)
Erklärung: reflexiv: sich in den Besitz setzen.

Wort danach: dareinsprechen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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