Wort davor: dareinreden

dareinschlagen

dareinschlagen (I)
Erklärung: sich ins Mittel legen.

dareinschlagen (II)
Erklärung: durch Handschlag einen Kauf bestätigen.

Wort danach: dareinsehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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