Wort davor: dareinlegen

dareinreden

dareinreden (I)
Erklärung: mitreden.

dareinreden (II)
Erklärung: vermitteln.
dareinreden (III)
Erklärung: einen Einspruch erheben, widersprechen.

Wort danach: dareinschlagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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