Wort davor: dareinlegen
dareinreden
dareinreden (I)
Erklärung:
mitreden.
dareinreden (II)
Erklärung:
vermitteln.
- Belegtext:
das ich [der Unterkäufer] ... wil ... trewlich darein reden burgern und gesten
Fundstelle: StraubingStR. 327
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dareinreden (III)
Erklärung:
einen Einspruch erheben, widersprechen.
- Belegtext:
daz wir ... yn ... daryn nicht reden sprechen noch halden sollen
Datierung: 1424
Fundstelle: MittOsterland 5 (1862) 58
- Belegtext:
ob dem nieman darein redt noch widerspricht
Datierung: 1428
Region/Autor/Textsorte:
Ingolstadt
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) Art. 512
- Belegtext:
darin inen bißher kein apt geredt oder getragen haben
Datierung: 1445
Fundstelle: Sinsheim 425
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- Belegtext:
doch vorbehalten was F. von F. darein zu reden hat
Datierung: 1485
Region/Autor/Textsorte:
Graz
Fundstelle: ZRG. 12 (1876) 70
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
so hat ein lehens-herr billig darein zu reden
Datierung: 1550
Fundstelle: Walther,Tract. XII 3
Wort danach: dareinschlagen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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