Wort davor: dareingewältigen
dareingreifen
dareingreifen (I)
Erklärung:
eingreifen.
dareingreifen (II)
Erklärung:
Einstandsrecht ausüben.
- Belegtext:
wa aber dasselbig [gepfändete Grundstück] hieryber von ime nit geloest, hat der ambtmann us oberkheyt auch ein monat macht dareinzugreiffen
Datierung: 1552
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 246
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Wort danach: dareinhalten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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