Wort davor: Dareingabe
dareingeben
dareingeben (I)
Erklärung:
zugeben.
dareingeben (II)
Erklärung:
reflexiv: sich einverstanden erklären.
- Belegtext:
wirt ouch eyn gelobde vorwandilt zwischen dem gloubere und gelobir ... und sich die burgen nicht doryn geben, die dorvor gelabit hatten
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Weichb.(Dan.) 424
Wort danach: Dareingebung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten