Wort davor: dareinfallen
Dareingabe
Erklärung:
Zugabe.
- Belegtext:
der abzug am gewichte, oder die dareingabe, die der verkäufer, ohne dass er sie in rechnung bringen darf, geben muß, wird gutgewicht genannt
Datierung: 1804
Fundstelle: Schirmer,KaufmWB. 48
Wort danach: dareingeben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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