Wort davor: Darbot
darbringen
darbringen (I)
Erklärung:
herbeibringen.
darbringen (II)
Erklärung:
einbringen (in die Ehe).
darbringen (III)
Erklärung:
an sich bringen.
- Belegtext:
wer aber das nymant einem cleger die pfant, die er ... mit gericht darbracht hat, abkawfen ... wolt
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: QStBayreuth 67
Faksimile
darbringen (IV)
Erklärung:
vorlegen, einbringen (zur Beratung).
darbringen (V)
Erklärung:
beweisen.
Wort danach: darein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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