Wort davor: darbieten
Darbietensrecht
- Belegtext:
verbleibt dem glaubiger blos ubrig, sich durch das jus offerendi oder darbietens-recht bey der späteren special-hypothec zu erhalten
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 358
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Wort danach: Darbietung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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