Wort davor: darbeugen
darbieten
darbieten (I)
Erklärung:
anbieten.
- Belegtext:
wann aber der furgetaget ... pfandt nach der statt recht darbüttet
Fundstelle: BernGS. 1615 145
- Belegtext:
soll er, der schuldner, kein gwalt han, liegende pfänder darzubieten
Datierung: 1659
Fundstelle: Emmenthal 203
- Belegtext:
daß der abtreiber fort das kauff-geld muß darbieten
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. 137
- Belegtext:
so hoch annehmen ..., als die andern erben dafür darbieten
Datierung: 1729
Fundstelle: CAustr. IV 573
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
darbieten (II)
Erklärung:
den Unschuldseid anbieten.
- Belegtext:
dem widersprach der ander und bott sin unschuld dar
Datierung: 1458
Fundstelle: Hansen,QHexen 571
- Belegtext:
hat sein unschuld dargepoten
Datierung: 1528
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: SchwäbWB. II 71
darbieten (III)
Erklärung:
zur Verfügung stellen.
- Belegtext:
wie nun ... die würckliche amtshülfe und hand allemal darzubitten das k. amt erbötig
Datierung: 1670
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 287
darbieten (IV)
Erklärung:
in Vorschlag bringen.
darbieten (V)
Erklärung:
als Erbe auftreten.
- Belegtext:
sich selbs diß, sines bruders, verlassnen guts ... zu einem erben darbotten und ingsetzt
Datierung: 1571
Fundstelle: HönggMeierg. 82
darbieten (VI)
Erklärung:
vorladen, ansagen.
- Belegtext:
wannehe jemantz dargeboden wurde von dem ampt
Datierung: 1449
Region/Autor/Textsorte:
Köln
Fundstelle: NrhAnn. 16 (1865) 186
- Belegtext:
das ein zufart dargebotten wird
Datierung: 1510
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 114
Wort danach: Darbietensrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten