Wort davor: Daraufgeld
darauflegen
darauflegen (I)
Erklärung:
aufwenden.
- Belegtext:
alle sein arbait, die er dar auff legt sol er verliesen
Datierung: 1338
Fundstelle: Tomaschek,Trient 198
darauflegen (II)
Erklärung:
Kosten tragen, vorstrecken.
- Belegtext:
waz ainer von gerichts wegen darauf gelegt hat, ez sey den amptleuten, vorsprechen, gerichtschreiber
Datierung: 1347
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) Art. 513
- Belegtext:
were das gericht haben wil, der leg daruf
Datierung: 1494
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 603
Faksimile
- Belegtext:
was sie auf den wein darauflegen und darleien mit furlon und kostunge
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Jelinek 158
darauflegen (III)
Erklärung:
dazuzahlen.
darauflegen (IV)
Erklärung:
daraufbieten (bei Versteigerungen).
Wort danach: daraufliegen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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