Wort davor: daraufgeben
daraufgehen
daraufgehen (I)
Erklärung:
aufzuwenden sein.
daraufgehen (II)
Erklärung:
als Strafe fällig werden.
- Belegtext:
als viel dage er sie leßt sten, als viel dri pfennig sollen dar uff gen
Datierung: 1425
Fundstelle: Mergentheim 143
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- Belegtext:
dann das leder nit gerecht, so get die obgemelt besserung daruf
Datierung: 1486
Fundstelle: SchlettstStR. 586
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Wort danach: Daraufgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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