Wort davor: daraufbringen
Daraufgabe
- Belegtext:
draufgabe [arrha] ist das, was als zeichen des geschlossenen vertrages entrichtet wird
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 5 § 205
Daraufgabe (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Handgeld bei der Verlobung.
Wort danach: daraufgeben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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