Wort davor: Drangabe
darangeben
darangeben (I)
Erklärung:
anzahlen.
- Belegtext:
er geit des gelts ein tail daran und loest di hantvest nicht gar
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Kn.) 74
- Belegtext:
chaufet ein man ... und geit einen pfennig daran
Datierung: 1469
Fundstelle: LandshutStR. 197
Faksimile
- Belegtext:
hat er ... viel darangeben, so hat er desto mehr verlohren
Datierung: 1604
Region/Autor/Textsorte:
Mähren
Fundstelle: ArchÖG. 17 (1857) 62
- Belegtext:
ob er jhms würcklich außgezehlt, oder wievil er jhm drangeben
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) II 70 § 6
- Fundstelle: Schirmer,KaufmWB. 48
darangeben (II)
Erklärung:
dafür hingeben.
- Belegtext:
daz die leibe ir guot daran geben haben
Datierung: 1275/76
Fundstelle: Dsp. 36
- Belegtext:
wie daz H.H. den hof ... wedir seine swegir gekouft habe und dorangegebin habe einen winberg
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Dresden
Fundstelle: LSchrP. 242
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Wort danach: Darangebgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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