Wort davor: Darangebgeld

Darangeld

Darangeld (I)
Erklärung: Angeld bei Abschluß eines Kauf- oder Dienstvertrags.

Darangeld (II)
Erklärung: Brautgeschenk.

Wort danach: daranhaben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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