Wort davor: darab
daranbleiben
- Belegtext:
sy sollent auch vast daran sin und bliben, das wir bey den burgern blibent
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 218
Wort danach: Drangabe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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