Wort davor: danks
Danksagung
Danksagung (I)
Erklärung:
Dankabstattung an die Obrigkeit.
Danksagung (II)
Erklärung:
bei der Schenkungsannahme.
- Belegtext:
mit siner danksagunge und vorwillunge bewert und uff genomen
Datierung: 1456
Fundstelle: Bocksdorf 524
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
wer ... iemanden was ... zu schenkhen verspricht ... das ist er ... deme, so solich zuesagen mit dankhsagung oder anderer verwilligung angenommen, zu halten schuldig
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 13 § 1
Wort danach: dann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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