Wort davor: Dankelbrief
danken
danken (I)
Erklärung:
Dank durch Worte oder Taten bezeugen.
danken (II)
Erklärung:
als richtig anerkennen.
Wortbildungshinweis: zu
Dank (IV).
- Belegtext:
danckete jn guter erbeschichtunge vnd teylunge, vnd lis sy ledig vnd los
Datierung: 1408
Fundstelle: CDWarm. III nr. 441
- Belegtext:
wy ich gedancket habe vnd ... dancke meinen swegeren ... gutter beczalunge
Datierung: 1476
Fundstelle: DiplIleb. II nr. 57
- Belegtext:
50 arensgulden, de my ... is untrichted, des ick eme dancke
Datierung: 1486
Fundstelle: OstfriesUB. II 234
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
danken (III)
Erklärung:
dem Rechten danken.
danken (III 1)
Erklärung:
Dank für Rechtsbelehrung, formelhaft bei Wortergreifungen.
danken (III 2)
Erklärung:
sich mit dem Urteil zufrieden erklären.
danken (IV)
Erklärung:
einen Antrag zurückziehen.
- Belegtext:
das ... der stat kein schade dovon entsten moge, und dem gerichte gedanckt und abgeleget were
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Weichb.(Dan.) 414
- Belegtext:
sunet sich der diep mit dem cleger, daz dem cleger gnug gescheit und dem amptmanne dancket, so mag ine der amptmann doch wol toden
Datierung: 1444
Region/Autor/Textsorte:
Mainz
Fundstelle: ArchHessG. 15 (1880/84) 178
danken (V)
Wort danach: Dankhaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten