Wort davor: Dankelbrief

danken

danken (I)
Erklärung: Dank durch Worte oder Taten bezeugen.

danken (II)
Erklärung: als richtig anerkennen.
Wortbildungshinweis: zu Dank (IV).
danken (III)
Erklärung: dem Rechten danken.

danken (III 1)
Erklärung: Dank für Rechtsbelehrung, formelhaft bei Wortergreifungen.
danken (III 2)
Erklärung: sich mit dem Urteil zufrieden erklären.
danken (IV)
Erklärung: einen Antrag zurückziehen.
danken (V)

Wort danach: Dankhaus

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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