(Dänengeld)
Erklärung:
zuerst an die Dänen gezahlter Tribut, dann Staatssteuer zur Bekämpfung der Däneneinfälle.
sprachliche Erläuterung:
ags.-lat. danegildum, denagildum.
Wort danach: Dangel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten