Wort davor: Dammleute
Dammlos
Erklärung:
Deichanteil, mit dessen Unterhaltung ein Grundstück belastet ist.
- Belegtext:
jeder neue besitzer eines hofes ist ... verpflichtet, sich bei der nächsten dammschaue auf dem zu seinem grundstücke gehörigen dammloose einzufinden
Datierung: 1806
Region/Autor/Textsorte:
Ostpreußen
Fundstelle: Rabe,PreußG. XIII 638
Wort danach: Dammmeier
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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