Wort davor: Dammgesellschaft

Dammherr

Dammherr (I)
Erklärung: mit der Aufsicht über die Straßen betrauter Ratsherr.

Dammherr (II)
Erklärung: mit der Verwaltung des Nieuwendam beauftragter Heimrat.

Wort danach: Damminteressent

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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