Wort davor: Dammgeschworenenberitt
Dammgesellschaft
Erklärung:
Gesamtheit der Deichverpflichteten.
- Belegtext:
haben ... einzelne einsassen wirklich mehr ... leisten müssen, so werden sie für den überschuß von der ganzen damm-gesellschaft [societät-deichband] entschädigt
Datierung: 1806
Region/Autor/Textsorte:
Ostpreußen
Fundstelle: Rabe,PreußG. XIII 641
Wort danach: Dammherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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