Wort davor: Dammfuhre

Dammgeld

Dammgeld (I)
Erklärung: Geldbeitrag zur Deichunterhaltung.

Dammgeld (II)
Erklärung: Straßenzoll.

Wort danach: Dammgeschworene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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