Wort davor: dabeilassen
dabeisein
dabeisein (I)
Erklärung:
zugegen sein.
- Belegtext:
als ob sy mit jrer botschafft auch dabey und mit gewest wärn
Datierung: 1502
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 478
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- in Google Books
- Belegtext:
wann rathe oder gericht gehalten wirdet, in eigner person dabei und mit sein
Datierung: 1527
Fundstelle: Miltenberg 356
Faksimile
- Belegtext:
solle er sagen wer si ermurdet hab vnd wer daby gewesen sye
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: EndingerJudensp. 92
dabeisein (II)
Wort danach: dabeistehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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