Wort davor: d.

dabeibleiben

dabeibleiben (I)
Erklärung: auf einer Aussage beharren.

dabeibleiben (II)
Erklärung: im Besitz behalten.

dabeibleiben (II 1)
Erklärung: ein Gut.
dabeibleiben (II 2)
Erklärung: ein Amt.
dabeibleiben (II 3)
Erklärung: ein Vorrecht genießen.

Wort danach: dabeigehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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