Wort davor: d.
dabeibleiben
dabeibleiben (I)
Erklärung:
auf einer Aussage beharren.
dabeibleiben (II)
Erklärung:
im Besitz behalten.
dabeibleiben (II 1)
Erklärung:
ein Gut.
- Belegtext:
ab ich nicht bilscher dobei bleiben sulde, wenne daz mich imant doran gehindirn mochte
Datierung: 1410
Region/Autor/Textsorte:
Oppeln
Fundstelle: LSchrP. 196
Faksimile
- Belegtext:
bete ich eins rechtin orteils, ab her dobei zu bleiben sei
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: LSchrP. 235
Faksimile
dabeibleiben (II 2)
Erklärung:
ein Amt.
- Belegtext:
2 oltseten ..., de scholen er tit des levendes dar bi bliven
Datierung: 1488
Fundstelle: StralsSchiffer. Art. 3
dabeibleiben (II 3)
Erklärung:
ein Vorrecht genießen.
Wort danach: dabeigehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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