Wort davor: Chorbischoftum

Chorbrief
Erklärung: "ein in Schrift verfaßtes Urteil in Ehe- oder Heiratsangelegenheiten, Ausfertigung einer Dispensation".

Wort danach: Chorbruder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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