Challe
Erklärung:
Gaunersprache; "Diebstahl, bei welchem ein Teil zurückgelassen wird, damit der Diebstahl nicht gleich entdeckt wird" Groß,UR.6 I 460.
Wort danach: Chamfahrt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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