Wort davor: bußendig

Büßer

Büßer (I)

Büßer (I 1)

Büßer (I 2)
Erklärung: Beamter für Einziehung der Strafen.
vgl. Büßner.
Büßer (II)

Büßer (II 1)
Erklärung: Frevler.
Büßer (II 2)
Erklärung: Verurteilter?
Büßer (III)
Erklärung: im kirchlichen Sinne.
Büßer (IV)
Erklärung: wer etwas bespricht.

Wort danach: Büßerei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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