Wort davor: Bußeinfahrt?
büßen
büßen (I)
büßen (I 1)
Erklärung:
ausbessern, Abhilfe schaffen.
büßen (I 2)
Erklärung:
brechen und büssen freie Verfügung haben.
vgl.
brechen (XI 6).
büßen (II)
büßen (II 1)
Erklärung:
(Schaden) beheben, ersetzen.
büßen (II 2)
Erklärung:
Genugtuung leisten.
büßen (II 3)
büßen (II 4)
Erklärung:
Entschädigung und Strafe leisten.
büßen (III)
büßen (III 1)
Erklärung:
Strafe leisten, zahlen.
büßen (III 2)
Erklärung:
strafen.
büßen (IV)
Erklärung:
Kirchenbuße leisten.
büßen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
zugunsten der Seele des Ermordeten.
büßen (V)
Erklärung:
zaubern, besprechen.
- Belegtext:
warsagerye segent, bötent
Datierung: 1587
Fundstelle: Mensing
- J. Weisweiler, Buße (Halle 1930) 59ff.
- Fundstelle: Wuttke,Abergl. 321
Wort danach: bußendig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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