Wort davor: Bußbrief

Bußbuch
Erklärung: Stadtbuch mit polizeilichen (Straf)Bestimmungen?

Bußbuch (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Register der eingegangenen Strafgelder.
Bußbuch (Spiegelstrich 2)
Erklärung: (Brief) mit Bestimmungen über gerichtliche Bußen.

Wort danach: Buße

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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