Busenrecht
Erklärung:
deichrechtlich "Recht der Obrigkeit, Vermögensgegenstände ehemaliger Eigentümer, teilweise auch ehemalige Vermögensgegenstände des letzten Eigentümers eines zu einer Deichkabel ... gehörigen
Grundstücks ... haftbar zu machen" J. Gierke, das Busenrecht/ Gierke,Fschr. 1911, 1091ff.
sprachliche Erläuterung:
nl.
Wort danach: büsern
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