Wort davor: Buschzehnt

busemen
sprachliche Erläuterung: nd. nl. bosemen.
vgl. adfatimire.

busemen (I)

busemen (I 1)
Erklärung: die Sterbeabgabe von den Erben nehmen?

busemen (I 2)
Erklärung: Abstammung nachweisen.
vgl. Busen (II).
busemen (II)
Erklärung: deichrechtlich den früheren Inhaber des zu einem Deichstück gehörigen Grundstückes ausfindig machen.

Wort danach: Busemung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten