Wort davor: Buscheisen
Büschel
Erklärung:
als Marktzeichen.
- Belegtext:
es soll der nachrichter ... des morgens frue ain püschl aufstecken. darbei soll man verstehen daß niemand frembder für sol kaufen ... das soll wehren unzt man auf dem perg gesingt,
so soll er das püschl fuder thuen
Datierung: 1549
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 754
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Buschelgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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