Wort davor: Bursarius
Burschband
Erklärung:
Hänselgesellschaft in St. Goar.
vgl.
Halsbandorden.
- Belegtext:
alß mir die vorsteher deß gemeinen burschbants der statt St. Goar ... zu erkennen gegeben, waßmassen vor undencklichen jahren hero billich gewessen unnd noch ist, daß die vorüberreissente
hohe und nidern stants persohnen, und darunder meistentheils die kauff- unndt handelßleuthe, ahn deme darzu sonderlich verordneten halßbandt beym zoll sich verhanßen unnd uber das keinem kauffman oder
krämer, welcher die jahr- und wochenmärckte aldar besuchte, niemalß gestattet worden, einige wahren feill zu haben unnd zu verkauffen, er habe sich dann zuvorderst dem herkommen gemeß verhansset undt
mit dem burschbandt auch sich verpflichtet ihren bißhero gebrauchten ordtnung und statuten volge zu leisten
Datierung: 1627
Fundstelle: Grebel,SGoar 328
Wort danach: Burschbanddiener
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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