Wort davor: bursam

(Bursamt)
Erklärung: Börsen- oder Geldamt.
sprachliche Erläuterung: bursammecht.

Wort danach: Bursarius

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten