Wort davor: Burgrechtpfennig
Burgrechtspfenniggerechtigkeit
- Belegtext:
es ist ... ein burgrechts-pfennig-gerechtigkeit kein erbs-gerechtigkeit, sondern der besitzer und innhaber eines burgrechts-hauß oder guts ist selbsten eigenthums-herr darüber
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 54
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Wort danach: Burgrechtspfennighaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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